9. November 2016

Die Cookie-Richt­linie

Seit kurzer Zeit erhalten Besu­cher von Webseiten häufig einem Hinweis auf das Verwenden von Cookies. Wir erläu­tern den Grund für diesen Hinweis und zeigen mögliche Hand­lungs­er­for­der­nisse von Websei­ten­be­trei­bern auf.

Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine Datei, die von einer Website, die Sie besu­chen, auf Ihrem Rechner gespei­chert wird.

Cookies spei­chern Infor­ma­tionen wie die bevor­zugte Sprache, Schrift­größe oder andere persön­liche Seiten­ein­stel­lungen. Wenn der Kunde eine Website später erneut besucht, werden die gespei­cherten Cookie-Infor­ma­tionen an die Seite zurück- über­tragen. Dadurch können indi­vi­du­elle und ange­passte Infor­ma­tionen ange­zeigt werden.

Cookies können zudem eine Viel­zahl von Infor­ma­tionen beinhalten, die den Besu­cher persön­lich iden­ti­fi­zierbar machen. Hierzu zählen auch persön­liche Daten wie Namen, Adresse, E-Mail-Adresse oder Tele­fon­nummer. Sie ermög­li­chen darüber hinaus, dass der Inhalt des Waren­korbs bei einem Händler oder die Eingaben bei mehr­sei­tigen Formu­laren gespei­chert werden.

Es ist anzu­nehmen, dass fast alle Web­seiten Cookies verwenden.

Was ist die Cookie-Richt­linie?

Die soge­nannte Cookie-Richt­linie (Richt­linie 2009/136/EG) sieht vor, dass die Mitglied­staaten sicher­stellen, dass die Spei­che­rung Cookies nur gestattet ist, wenn der betref­fende Teil­nehmer oder Nutzer auf der Grund­lage von klaren und umfas­senden Infor­ma­tionen, die er (…) u. a. über die Zwecke der Verar­bei­tung erhält, seine Einwil­li­gung gegeben hat.

Im Ergebnis sind Cookies zulässig, wenn:

  • der Nutzer über das Setzen von Cookies klar und umfas­send infor­miert worden ist und
  • der Nutzer in die Daten­er­he­bung und -spei­che­rung einge­wil­ligt hat.

Ausnahmen gelten für tech­nisch notwen­dige Cookies wir Sprach­ein­stel­lungen, Inhalt des Waren­korbs oder Eingaben bei mehr­sei­tigen Formu­laren. Auf diese Cookies muss nicht hinge­wiesen werden.

Die Hinweis­pflicht und das Einwil­li­gungs­er­for­dernis beziehen sich daher auf nicht notwen­dige Cookies wie Tracking Cookies, Werbe­coo­kies oder Analy­se­coo­kies.

Umset­zung der Cookie-Richt­linie

Der Wort­laut der Richt­linie ist leider nicht eindeutig. Dies hat dazu geführt, dass die Umset­zung in den Mitglieds­län­dern unter­schied­lich erfolgte. Die Viel­zahl der Mitglieds­länder inter­pre­tiert die Richt­linie so, dass zwin­gend ein Opt-in erfor­der­lich ist. Demnach muss eine Einwil­li­gung zum Tracking einge­holt werden. Nicht geklärt ist, wie in diesem Falle die tech­ni­sche Umset­zung erfolgen müsste.
Einige andere Länder betrachten ein „Opt-out“ durch den Benutzer als ausrei­chend. Eine hinrei­chende Infor­ma­tion und die Möglich­keit, der Spei­che­rung zu wider­spre­chen, reichen demnach aus.

Umset­zung in Deutsch­land

Deutsch­land hat die Cookie-Richt­linie nicht aktiv in deut­sches Recht umge­setzt. Es ist umstritten, ob die Richt­linie in Deutsch­land gilt. Teil­weise wird vertreten, dass die Richt­linie unmit­telbar gilt. Andere Stimmen meinen, dass das natio­nale Tele­me­di­en­ge­setz ausreicht, um die Anfor­de­rungen der Richt­linie zu erfüllen.

Das deut­sche Recht kennt derzeit zumin­dest keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwen­dung von Cookies einwil­ligen zu lassen.

Wie sollen sich Betreiber von Webseiten verhalten?

Der sicherste Weg ist die Imple­men­tie­rung der strengen Opt-in-Vari­ante. Das Risiko z. B. einer Abmah­nung wird damit unter­bunden, jedoch handelt es sich hierbei um eine wenig prak­ti­kable Lösung. Ein häufig empfoh­lener Mittelweg ist die Infor­ma­tion des Nutzers beim ersten Aufruf der Seite über das Verwenden von Cookies und der Möglich­keit eines Wider­spruchs­rechts. Durch den Verzicht auf eine Einwil­li­gung besteht aller­dings ein geringes Risiko, abge­mahnt zu werden.

Sofern sich ein Angebot auch an andere Staaten der EU richtet, sollten sich die Anbieter in dem jewei­ligen Land über die Umset­zung der Richt­linie infor­mieren.

Auf jeden Fall sollten die Betreiber von Webseiten die Vorschriften des Tele­me­di­en­ge­setzes beachten. So sind die Nutzer unbe­dingt in der Daten­schutz­er­klä­rung auf das Tracking hinzu­weisen. Der Betreiber einer Website muss den Nutzer zudem zu Beginn des Nutzungs­vor­gangs über die einge­setzten Cookies infor­mieren, wenn dadurch perso­nen­be­zo­gene Daten erhoben und/oder verwendet werden.

Nutzungs­be­din­gungen von Google für Publisher

Google hatte die Nutzungs­be­din­gungen für Publisher der Produkte „Google AdSense“, „Google Double­Click for Publishers“ und „Google Double­Click Ad Exch­ange“ veröf­fent­licht. Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richt­linie zwin­gend umzu­setzen. Demnach sind die Infor­ma­tion und die Einho­lung einer Einwil­li­gung verpflich­tend.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.