14. Dezember 2010

„Bestechung ist klare Wett­be­werbs­ver­zer­rung“

Lutz Tesch ist Geschäfts­führer der HSP ADVICE Unter­neh­mens­be­ra­tung GmbH & Co. KG, die im Bereich der Externen Revi­sion u. a. Prüfungen zur Ermitt­lung von Korrup­ti­ons­ri­siken durch­führt und Unter­nehmen hilft, Prozesse zur Korrup­ti­ons­ver­mei­dung aufzu­setzen. Im Gespräch berichtet er über die Norma­lität von uner­laubten Zuwen­dungen in der Geschäfts­welt und gibt Tipps zur Präven­tion.

Herr Tesch, die Zahlen zur Wirtschaftskriminali­tät in Deutsch­land sind über­ra­schend erschre­ckend. Sind wir so ein korruptes Land?
Lutz Tesch: Das kommt auf die Betrach­tungsweise an. Wenn wir das Wort Korrup­tion hören, denken wir schnell an Länder, in denen man z. B. einen Poli­zisten mit ein paar Euro dazu bringen kann, eine unlieb­same Gestalt einfach zu töten. An so was denke ich bei Deutsch­land glück­li­cher­weise nicht und ich bin auch über­zeugt, dass wir von solchen Zuständen weit entfernt sind.

Im Bereich der Wirt­schafts­kri­mi­na­lität sind wir aber nicht so unschuldig, wie wir gerne glauben. Statis­tisch gesehen sind fast die Hälfte der deut­schen Unterneh­men Opfer von Wirt­schafts­kri­mi­na­lität und die Wahr­neh­mung, die wir in unserer Arbeit haben, bestä­tigt diese Zahlen. Das Schlim­me dabei ist, dass es sogar als völlig normal empfunden wird, zu bestechen, um an einen Auftrag zu kommen, und oftmals kein wirk­liches Unrechts­be­wusst­sein dabei exis­tiert.

Bestechung ist also normal? Mehr als das. Sie wird oft sogar als not­wendig empfunden. Dies hängt mit einer in Deutsch­land über viele Jahre hinweg sehr tole­rant prak­ti­zierten Antikorruptionsge­setzgebung zusammen. Dadurch konnte sich Bestechung als völlig normales und sogar als unver­zichtbar ange­se­henes Mittel des Wirt­schafts­le­bens etablieren.

Als notwendig? Warum? Spontan gesehen durchaus nachvollzieh­bar: Jeder tut das, was er für nötig erachtet, um an einen Auftrag zu kommen. Wenn eine kleine Zuwen­dung da hilft, warum nicht? Das erleich­tert zudem den Verkauf, weil nicht mehr die Qualität des eigenen Produkts her­vorgehoben werden muss, sondern die Aus­wahl schlicht über die Höhe der Zuwen­dung gesteuert wird. Viele Täter argu­men­tieren übri­gens vom Stand­punkt aus, das, wenn sie nicht bestechen würden, es der Mitbe­werber täte. Das zeigt eindeutig, wie normal solche Vorgänge empfunden werden.

Wenn es so normal ist, was ist dann genau der Schaden? Schließ­lich dienen Zuwen­dungen ja der Ankur­be­lung von Umsätzen und bringen Geld in Umlauf. Ja, klar, wenn man einer Oma im Wald die Hand­ta­sche klaut und sich von dem darin­liegenden Geld ein paar Flaschen Alkohol kauft, leistet man auch einen Dienst an der Volks­wirt­schaft. Schließ­lich hat Omi so kei­ne Gele­gen­heit, das Geld unterm Kopf­kissen zu verste­cken, und der Täter inves­tiert es in Güter, die auch noch mit einer hohen Steu­er belegt sind. Volks­wirt­schaft­lich hervorra­gend!

Spaß beiseite. Bestechung ist ganz klar Wett­be­werbs­ver­zer­rung. Nicht das beste Produkt macht das Rennen, sondern das am besten geschmierte. Das ist innovati­onshemmend. Zudem zahlt das Unterneh­men des Zuwen­dungs­neh­mers mehr, als es müsste, weil es ja die Bestechung und die schlech­teren Kondi­tionen mitbe­zahlt. Dieses Geld könnte auch sinn­voller inves­tiert werden. Ohne eine sach­liche, sondern eine durch persön­li­chen Vorteil getrie­bene Sicht beim Einkauf wird viel­leicht auch noch ein völlig falsches Produkt gekauft, das nicht optimal die Bedürf­nisse des Käufers wider­spiegelt. Dabei entstehen dann womög­lich noch weiche Schäden, die schwer zu be­messen sind, weil das falsche Produkt zu falschen Prozessen führt, inef­fi­zient im Ein­satz sind etc. Ich glaube, wir müssen nicht wirk­lich darüber disku­tieren, dass Korrup­tionsdelikte streng genommen einen hohen volks­wirt­schaft­li­chen Schaden hervor­rufen.

Um welche Dimen­sionen geht es dabei? Das ist völlig unter­schied­lich und hängt mit dem jewei­ligen Auftrags­vo­lumen und den dahin­ter­lie­genden Margen zusammen.

Zum einen gibt es da die extrem hohen Auftrags­di­men­sionen, also z. B. Indus­trieprojekte oder Staats­auf­träge, bei denen es um hohe Millionen-, gar um Milliarden­summen geht. Bei solchen Aufträgen sind die Bestechungs­gelder natür­lich auch dem­entsprechend hoch und nicht selten sieben­stellig.

Wir bewegen uns mit unseren Untersu­chungen jedoch in einem anderen Feld, also konkret im kleinen bis mitt­leren Mittel­stand. Da geht es um deut­lich gerin­gere Dimensi­onen und auch nicht immer um bares Geld. Die Zuwen­dung findet hier oftmals in Sach­leistungen statt, z. B. durch das Spen­dieren eines Urlaubs oder andere kleine Nettig­keiten.
Haben Sie ein plas­ti­sches Beispiel? Ich nehme die Anschaf­fung einer Telefonan­lage gerne als Beispiel: Je nach Unterneh­mensgröße kann diese z. B. ca. 100.000 € kosten. Dabei wäre ein Verhandlungsspiel­raum von ca. 20 %, also 20.000 €, für einen erfah­renen Einkäufer reali­sierbar. Durch die Zuwen­dung, sagen wir mal i. H. v. ca. 5.000 €, egal ob in bar oder als Sach­wert, wird die Auswahl mani­pu­liert und das Angebot – um keinen Verdacht zu erregen – um 5 % nach­verhandelt. Dabei entstehen der Opfer­firma zwei Schäden: Sie hat 15.000 € mehr als nö­tig bezahlt und nicht das beste Produkt ge­kauft.

Zudem wird noch ein Wartungs­ver­trag ausge­han­delt, der monat­lich z. B. mit 1.000 € statt mit even­tuell reali­sier­baren 600 € zu Buche schlägt. Das macht dann einen lau­fenden Schaden von 400 € im Monat, 4.800 € im Jahr, 24.000 € in fünf Jahren etc. aus.

Für die Annahme einer persön­li­chen Zu­wendung von 5.000 € hat der Zuwendungs­nehmer seinem Betrieb also für einen Zeit­raum von fünf Jahren einen Schaden von knapp 40.000 € verur­sacht.

Dieses Beispiel können Sie auf fast alles über­tragen: Anschaf­fung von Industriegü­tern, Maschinen, Autos, Tele­fo­nie­ta­rife etc. Bei unseren Vertrags­prü­fungen treffen wir unent­wegt auf diese Praxis.
Wie sieht denn Ihre Detek­tiv­ar­beit aus? (lacht) Naja, ich würde es nicht als Detektiv­arbeit bezeichnen, eher als Erbsen­zäh­lerei. Wir sind keine Wirt­schafts­de­tektei und stel­len den poten­zi­ellen Tätern nicht hinter Zei­tungen versteckt unauf­fällig nach.

Im Grunde sind wir Kosten­senker. Wir wer­den als Revi­soren gebucht, um z. B. Verträ­ge zu prüfen. Dabei steht nicht die Korrupti­onsaufdeckung im Vorder­grund, sondern die Senkung von Kosten, z. B. für Tele­fon­ta­rife und IT-Infra­struktur. Unsere Aufgabe ist es, heraus­zu­finden, ob ein Unter­nehmen mit seinen aktu­ellen Verträgen gut aufge­stellt ist, Opti­mie­rungs­po­ten­zial aufzu­de­cken, Verträge neu zu verhan­deln und zu helfen, zu viel bezahlte Entgelte zurück­zu­holen. Durch unseren struk­tu­rierten Abgleich, die genaue Kenntnis von Kondi­tionen und Märkten und unsere Daten­banken, in denen auch vergan­genheitsbezogene Daten erfasst sind, finden wir dabei in über 95 % der Fälle diese Opti­mierungspotenziale vor.

Wenn dies der Fall ist, gilt es, zu unter­suchen, wie es zu diesen ungüns­tigen Kon­ditionen gekommen ist. Dabei ist übri­gens natür­lich nicht immer Korrup­tion im Spiel, oftmals ist es einfach die Folge von man­gelndem Know-how und einer fehlenden Vertrags­ver­wal­tung. Diese Nach­läs­sig­keit wird dann von den Anbie­tern genutzt, in­dem z. B. verbes­serte Kondi­tionen in lau­fenden Verträgen nicht ange­passt werden. Hier kann aber oft eine Rück­ho­lung der zu viel bezahlten Beträge statt­finden, auf jeden Fall aber eine Kondi­ti­ons­an­pas­sung für die Zukunft.

Welchen Umfang kann denn so ein Schaden aus laufenden Verträgen annehmen? Das ist natür­lich auch unter­schied­lich. Aber nehmen wir das Beispiel Mobil­funk: Sie sind ein außen­dienst­ori­en­tiertes Unter­nehmen und haben hundert Mitar­beiter, die Sie mit einem Mobil­te­lefon bestü­cken. Hierzu ha­ben Sie einen Rahmen­ver­trag mit einem Mobil­funk­an­bieter. Wenn Sie pro Anschluss nur unauf­fäl­lige 10 € im Monat mehr be­zahlen, als es nötig wäre, dann haben Sie einen monat­li­chen Schaden von 1.000 €, ei­nen jähr­li­chen von 12.000 €. Und wenn die Kondi­tionen nicht passen, geht es meis­tens um mehr als 10 € je Anschluss. Da gilt es zu handeln.

Und solche schlechten Kondi­tionen sind Beweis für ein Korrup­ti­ons­de­likt? Nein, sie sind erst mal ein Hinweis, den es zu unter­su­chen gilt. Wie ich bereits erwähnte, können die Ursa­chen viel­fältig sein und kön­nen in mangelndem Know-how bis hin zu Korrup­tion begründet sein. Das stellt sich dann in der weiteren Unter­su­chung heraus.

Ein Hinweis auf Korrup­tion kann dabei sein, wie die Kondi­ti­ons­ver­bes­se­rung nach­verfolgt wird. Dadurch, dass es einen weiten Spiel­raum für Kondi­ti­ons­neu­ver­hand­lungen und sogar für Rück­ho­lung von in der Ver­gangenheit zu viel bezahlten Entgelten gibt, würde es verdächtig stimmen, wenn diese Nach­ver­fol­gung unter­lassen wird. Konkret: Warum werden Möglich­keiten, zukünftig nennens­werte Beträge zu sparen und wo­möglich nenenswerte, zu viel bezahlte Ent­gelte zurück­zu­for­dern, nicht genutzt? Da bleiben nur drei Antworten: Jemand hat Angst, dass ihm diese schlechten Konditi­onen als Inkom­pe­tenz vorge­worfen werden, es ist Korrup­tion im Spiel oder es gibt ein wech­sel­sei­tiges Kunden-Liefe­ranten-Ver­hältnis, bei dem man bewusst schlech­tere Kondi­tionen in Kauf nimmt, weil die Rech­nung trotzdem stimmt. Ach so, es gibt noch einen vierten Grund: Das Unter­nehmen hat einen Duka­ten­esel im Keller und es ist ihm schlichtweg egal, ob es irgendwo zu viel be­zahlt. Der letzte Grund ist aber höchst sel­ten.

Wie Sie sehen, gilt es, jeden Fall einzeln zu unter­su­chen und die Ursa­chen genau zu ermit­teln.

Was meinen Sie, warum so wenig Unrechtsbe­wusstsein bei wirt­schafts­kri­mi­nellen Hand­lungen herrscht? Weil es mensch­lich ist. Der Rahmen, über den wir spre­chen, besteht nicht aus den exor­bi­tanten Beträgen, die in den spekta­kulären Medi­en­fällen aufge­rufen werden. In diesem Vergleich entsteht der Eindruck eines Kava­liers­de­likts.

Durch die mangelnde Thema­ti­sie­rung, das Gefühl der Norma­lität und ein Sicher­heitsgefühl, nicht erwischt zu werden, wird der Versu­chung schnell erlegen. Der Mensch handelt nun mal oft kurz­fristig zum eigenen Vorteil und wenn dieser gefahrlos erlangt werden kann, ist kaum jemand vor dieser Versu­chung sicher. Auch nicht dieje­nigen, die ihr Leben im Allge­meinen als „an­ständige Bürger“ fristen.

Deshalb ist die Sensi­bi­li­sie­rung für das Thema und die konkret drohenden Gefahren als Präven­ti­ons­maß­nahme uner­läss­lich.

Sie spre­chen die Präven­tion an. Wie kann sich ein Unter­nehmen gegen Korrup­ti­ons­de­likte schützen?
Da gibt es viele Wege. Einer ist in einem al­ten Sprich­wort begründet: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Es muss eigent­lich in jedem Unter­nehmen Kontroll­me­cha­nismen zur Korrup­ti­ons­prä­ven­tion geben.

Wie können diese Kontroll­me­cha­nismen konkret aussehen? Darin, dass es z. B. klar gere­gelte Einkaufs­prozesse gibt und auch unter­sucht wird, ob diese immer einge­halten werden. Wenn sie nicht einge­halten werden, muss es dafür eine ange­mes­sene Begrün­dung geben, die nicht eine Person allein zu entscheiden hat. Insge­samt gilt es, ein Vier-Augen-Prinzip bei der Entschei­dung über Anschaf­fungen einzu­führen, denn dann müssen schon zwei Personen besto­chen werden, was die Wahr­scheinlichkeit mini­miert.

Hilf­reich kann es auch sein, Mitar­beiter darauf zu verpflichten, einen Bestechungs­versuch sofort berichten zu müssen. Da­durch können Sie gut Liefe­ranten heraus­filtern, die mit diesem Instru­ment arbeiten. Stellen Sie zudem einen Prozess auf, wie Mitar­beiter verfahren sollen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kollege Vorteile entge­gen­nimmt.

Wenn ein Delikt aufge­deckt wird, gilt es genau die Gründe zu unter­su­chen und mög­liche Schwach­stellen in den Prozessen zu schließen. Ein konse­quenter Umgang mit der Aufde­ckung und Nach­ar­bei­tung von Kor­ruptionsdelikten hat auch eine Präventiv­funktion, da es allen im Unter­nehmen klar wird, dass das Thema beäugt und konse­quent verfolgt wird.

Und das alles schützt?
Ja, das alles schützt. Man sollte aber auch nicht der trüge­ri­schen Ansicht verfallen, es gäbe einen hundert­pro­zen­tigen Schutz. Schließ­lich bahnt sich krimi­nelle Energie auch durch hohe Schutz­me­cha­nismen im­mer wieder ihren Weg. Aber Sie können so das Aufkommen dras­tisch redu­zieren, da die soge­nannten Versu­chungs­de­likte, die durch die Einfach­heit ihrer Durch­füh­rung entste­hen, zurück­ge­drängt werden. Korrup­tion nimmt deut­lich ab, wenn es schwierig wird, sie durch­zu­führen und die Sank­tionen bei Entde­ckung hoch sind.

Welche Rolle können externe Berater, wie z. B. Ihr Unter­nehmen, bei der Präven­tion spielen?
(lacht) Oh, meine Lieb­lings­frage. Eine große Rolle natür­lich! Im Ernst: Wir sind Helfer. Helfer bei der Beschaf­fung und der Unter­suchung und Vermei­dung von Kosten­fallen. Dabei verfügen wir über ein Know-how, das in den Unter­nehmen in aller Regel nicht vor­handen ist. Wir haben also die Möglich­keit, völlig unab­hängig das beste, effi­zi­en­teste und güns­tigste Produkt gemessen an den Anfor­de­rungen und Bedürf­nissen eines Un­ternehmens heraus­zu­finden. Durch unsere Markt­kenntnis können wir die Angemessen­heit von Verträgen beur­teilen und durch die Einfüh­rung einer profes­sio­nellen Vertrags­verwaltung dazu beitragen, die Stol­per­fallen laufender Verträge zu vermeiden.

Und externe Beschaffer und Revi­soren stecken nicht in den Befind­lich­keiten und so­zialen Struk­turen eines Unter­neh­mens drin. Somit können Sie neutral und objektiv ihre Entschei­dungen finden und Empfeh­lungen ausspre­chen.

Wer schützt aber ein Unter­nehmen gegen die falschen Berater? Schließ­lich können Sie bei Ihren Empfeh­lungen auch durch Zuwen­dungen getrieben sein. Oder ist Ihre Branche völlig unkor­rupt? Schön wäre es! Genauso wie jede andere Branche auch, sind Berater natür­lich eben­falls anfällig für Korrup­ti­ons­de­likte. Wir ha­ben leider genü­gend schwarze Schafe in un­seren Reihen, die vermeint­lich unab­hängig beraten, aber Empfeh­lungen für Produkte ausspre­chen, für die sie eine Provi­sion be­kommen. Die schwarzen Schafe sind uns aber bekannt.

Ihnen schon, aber nicht zwin­gend dem beauf­tragenden Unter­nehmen. Da haben Sie recht. Bei der Wahl des exter­nen Bera­ters sollte ein Unter­nehmen auch vorsichtig vorgehen und den Berater genau unter die Lupe nehmen.

Ein Hinweis auf einen obskuren Berater kann ein zu güns­tiges Honorar sein, das dra­matisch gegen Vergleichs­an­ge­bote abfällt. Schließ­lich muss der Berater von irgend­was leben und wenn er es sich leisten kann, deut­lich güns­tiger als sein Wett­b­er­werb zu sein, stellt sich die Frage, womit er sein Geld nun genau verdient. Viel­leicht ja aus anderen Quellen.

Eine weitere Frage ist, ob sich der Berater am Erfolg messen lassen will. Bei uns ist es z. B. so, dass Sie viele Leis­tungen auf Basis eines Erfolgs­ho­no­rars buchen können. Je größer also die ermit­telte Ersparnis und Ko­stensenkung ist, umso mehr verdient ein se­riöser Berater, der für die Herbei­füh­rung von Kosten­sen­kungen beauf­tragt wurde.

Ein weiteres Auswahl­kri­te­rium ist die Form der Arbeits­pro­zesse. Kann und darf der Berater z. B. eine Ausschrei­bung nach UfAB durch­führen? Wenn ja, ist das ein Si­cherheitshinweis, weil alle am Prozess Be­teiligten Regeln unter­worfen sind, deren Miss­ach­tung eine klare straf­recht­liche Kom­ponente haben.

Stellen Sie sicher, und dies vertrag­lich, dass der Berater keine Verpflich­tungen Dritten gegen­über erfüllen muss, wie z. B. Rahmen- oder Kontin­gent­ver­träge, und in keinster Form vertrieb­lich tätig ist. Darüber hinaus unter­wirft sich jeder seriöse Berater einem Verhal­tens- und Verfah­rens­kodex, der es ihm verbietet gegen das Inter­esse seines Mandanten zu handeln.

Zudem befür­worten wir auch eine öffent­liche Liste, in der durch Korrup­ti­ons­de­likte auffällig gewor­dene Unter­nehmen geführt werden.

Herr Tesch, vielen Dank für das Gespräch.